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Betriebliche Vorsorge

Fruchtbar investieren, um viel zu ernten.

Gemüsegarten

Mit einem guten Gewissen in eine gute Zukunft.

Nachhaltigkeit. Kaum ein Ideal prägt unser heutiges Denken und Handeln mehr. 

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Alle jetzt verfügbaren Mittel nutzen, um auch später das Bestmögliche heraus zu holen - das ist unsere Perspektive für ein verantwortungsvolles Handeln.

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Die betriebliche Vorsorge wird von Ihrem Arbeitgeber sowie von staatlicher Seite mehrfach unterstützt, um Ihnen die Möglichkeit einer guten, lohnenswerten Investition in Ihre Zukunft zu geben. Die Logik ist einfach: Heute mehrfach gefördert sparen, um heute schon das gute Gefühl zu haben, später entweder eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente nutzen zu können.

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Unser Ansatz: Der realistische Blick auf die Dinge.

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Bei uns erfahren Sie beide Seiten der Medaille. Es ist wie mit allem im Leben - die betriebliche Vorsorge hat gute und schlechte Seiten.

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Nach persönlichen, individuellen Gesprächen sind Sie selbst in der Lage, für sich eine fundierte Ãœberlegung zu treffen. 

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Wir empfehlen die Nutzung unserer Konzepte nur dann, wenn für den Kunden eine nachweisliche und nachhaltige Wertschöpfung erzielt werden kann.

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Vorteile für Mitarbeiter

  • Sicherheit durch Garantieleistungen

  • Unterstützung durch Arbeitgeberzuschuss 

  • Nutzung mehrerer Förderungen schafft Rentabilität

  • Maximale Flexibilität durch verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten

  • Absicherung der Hinterbliebenen, auch bei nicht verheirateten Kunden

  • Unterstützung von staatlicher Seite durch Steuer- und Sozialabgabenreduzierungen

  • Offene Kommunikation der Nachteile schafft Klarheit, Transparenz und Planungsmöglichkeiten 

  • Bei entsprechender Gestaltung Absicherung der Hinterbliebenen durch attraktive Einmalzahlungen inklusive

Vorteile für Arbeitgeber

  • Attraktive Benefitlösung für Ihre Stellenanzeige

  • Entlastung Ihrer Verwaltung durch eine stark serviceorientierte Firmenphilosophie

  • Arbeitsrechtliche Sicherheit durch sachliche Analyse der juristischen Gegebenheiten

  • BAV-Verwaltung modern oder klassisch: Ein Digitalisierungsgrad, der zu Ihrem Unternehmen passt

  • Gespräche auf Augenhöhe mit Ihren Mitarbeitern sorgen für eine sehr gute Nutzungsquote der bAV in Ihrem Hause

  • Unterstützung eines positiven Firmenklimas durch ehrliche, offene und kritische Aufklärungsgespräche mit Ihren Mitarbeitern

Häufig gestellte Fragen

Für Sie verständlich beantwortet.

Warum macht eine betriebliche Altersvorsorge Sinn für die meisten Mitarbeiter?

Weil Sie durch verschiedene Seiten attraktiv gefördert wird. Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen einen Zuschuss zu Ihrer betrieblichen Vorsorge, der Staat fördert die Nutzung von betrieblichen Sparmodellen durch Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben. So zahlen Sie in der Regel nur die Hälfte des Sparbetrages effektiv selbst. Eine personalisierte Kalkulation erhalten Sie hier . Eine erste Musterberechnung können Sie sich hier anschauen.

Was versteht man unter einer Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG?

Hierbei handelt es sich um eine Regelung aus dem Einkommensteuergesetz (EStG). Diese ermöglicht es dem Mitarbeiter, einen Anteil seines Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzusetzen. Der Vorteil? Auf den für die bAV investierten Anteil seines Einkommens muss der Mitarbeiter keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben entrichten. Hinweis: Die Sozialabgabenfreiheit ergibt sich aus §1 Abs.1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) .

Wie kann ich mir eine betriebliche Vorsorge auszahlen lassen?

Ihre betriebliche Vorsorge wird als Einmalzahlung, als lebenslange Rente oder als eine Mischform aus beiden ausgezahlt.

Ist die Auszahlung aus einer betrieblichen Vorsorge steuerpflichtig?

Ja, Auszahlungen aus betrieblichen Versorgungen, welche nach § 3 Nr. 63 EStG bespart wurden, sind im Fall der Auszahlung als steuerpflichtiges Einkommen zu bewerten. Eine sinnvolle Betrachtung der Werte nach Steuer ist wichtig, um für Sie ehrliche, klare Zahlen zu generieren.

Ist die Auszahlung aus einer betrieblichen Vorsorge sozialabgabenpflichtig?

Kommt drauf an. Grundsätzlich können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Aber Achtung! Sie zahlen als Leistungsempfänger nicht nur den Mitarbeiteranteil an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Die gute Nachricht: Es gibt Freigrenzen bzw. Freibeträge: Bis 164,50 € monatlicher Rente bzw. 19.740,00 € Kapitalzahlung (Werte 2021) fallen keinerlei Sozialabgaben auf die Auszahlung an . Liegen Sie mit Ihrer betrieblichen Vorsorge darüber, so wird der übersteigende Anteil mit Kranken- und der komplette Betrag mit Pflegeversicherungsbeiträgen belegt. 

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Wie ist das Verhältnis von Arbeitgeber, Mitarbeiter und Versicherer gestaltet?

Der Vertragspartner des Versicherers ist der Arbeitgeber. Er ist Versicherungsnehmer. Der Mitarbeiter ist die versicherte, das heißt begünstigte Person. Ihm stehen alle Leistungen aus der betrieblichen Vorsorge zu. Die Beitragszahlung wird direkt auf der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des jeweiligen Mitarbeiters verrechnet und vom Arbeitgeber selbständig an den Versicherer abgeführt.

Bin ich in meiner Beitragszahlung flexibel?

Sie haben jederzeit die Freiheit, die Höhe Ihres Sparbeitrages neu festzulegen. Mindestlaufzeiten oder anderweitig verzögernde Fristen gibt es nicht. Kurzfristige Beitragsfreistellungen bspw. während längerer Krankheitsphasen, Elternzeit oder eines Sabaticals sind problemlos möglich. Sie brauchen Hilfe oder weitere Informationen? Hier sind wir gern schnellstmöglich für Sie da.

Ist mein Geld sicher investiert?

Die CVM GmbH bietet ausschließlich Lösungen mit garantierten Mindestleistungen an. Unter diese Schwellenwerte fällt der Wert Ihrer Versorgung in keinem Fall. Zudem wird Ihr Geld insolvenzgeschützt investiert. Dies wird durch die Nutzung sehr solider Rückversicherer erreicht, welche alle Mitglied im Sicherungsfonds "Protektor Lebensversicherungs-AG" sind.

Gibt es einen Hinterbliebenenschutz für den Todesfall?

Ja, den gibt es. Er ist je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet. Doch das gilt für alle: Ehepartner/innen, an gleicher Wohnanschrift lebende Lebenspartner/innen, Partner/innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft nach LPartG und kindergeldberechtigte Kinder sind in voller Höhe bezugsberechtigt. Sie können jedoch auch einen anderen Sterbegeldbegünstigten gegenüber dem Versicherer erklären, der dann ein Sterbegeld von derzeit maximal 8.000,00 € erhalten kann. Wenn wir Ihnen mit unserer Erfahrung bei dieser teilweise etwas schwierigen Frage helfen können, lassen Sie es uns bitte hier wissen.

Kann ich im Falle eines Arbeitgeberwechsels meine betriebliche Vorsorge bei einem neuen Arbeitgeber weiterführen?

Eine Weiterführung Ihrer betrieblichen Vorsorge bei Arbeitgeberwechsel ist möglich, der neue Arbeitgeber muss jedoch zustimmen. Sollte in der neuen Firma ausschließlich die Durchführung der dort angebotenen betrieblichen Vorsorge möglich sein, so kommt eine Übertragung des bereits gebildeten Kapitals in eine neue Versorgung beim neuen Arbeitgeber in Frage. Diese Übertragung nennt man Portabilität und ist im Rahmen eines entsprechenden Abkommens zwischen zahlreichen deutschen Versicherern kosten- und steuerfrei möglich!

Was kann ich bei längerer Krankheit, einer Elternzeit, einem Sabbatical oder in ähnlichen Situationen machen?

In diesen beispielhaften Situationen empfehlen wir eine Beitragsfreistellung der betrieblichen Vorsorge.
Zwar ist eine Beitragszahlung aus privaten Mitteln möglich, jedoch empfehlen wir dies nicht, da bei einer privaten Zahlung keinerlei Förderungen genutzt werden können.

Werden durch die Nutzung der betrieblichen Vorsorge die Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung gekürzt?

In den meisten Fällen ja. Dadurch, dass Sie weniger Sozialabgaben (und damit auch Rentenversicherungsbeiträge) zahlen, wird die Leistung der gesetzlichen Altersrente etwas reduziert. Die Höhe der Rentenkürzung kann man unter Annahme der heutigen Parameter grob einschätzen. Bitte beachten Sie, dass auch die gesetzliche Rente stets mit Steuern sowie mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt wird.

Ich stecke in der Familienplanung. Sollte ich vorerst von einer betrieblichen Vorsorge absehen?

Unter Umständen ja. Dadurch, dass durch eine Umwandlung Ihres Bruttoentgeltes und der damit verbundenen, geringfügen Reduzierung Ihres Nettoeinkommens auch die Berechnungsgrundlagen für entsprechende Lohnersatzleistungen reduziert werden, sollte die Einrichtung einer betrieblichen Vorsorge kurz vor einer Elternzeit / Mutterschaft zumindest gut durchdacht sein.

Fallen bei meiner betrieblichen Vorsorge Kosten an?

Die gute Nachricht lautet: Niemand wird Ihnen eine Rechnung für die Einrichtung oder die Verwaltung Ihrer betrieblichen Vorsorge stellen. Zur Wahrheit gehört aber ebenso, dass Ihre Versorgung (so nennt man Ihren Vertrag zur bAV) über die ersten fünf Jahre linear mit einem gleichbleibenden Kostenfaktor belegt wird. Sie erkennen dies daran, dass die Werte in Ihrer Garantiekapital-Tabelle in den ersten fünf Jahren nicht so schnell ansteigen, wie ab dem 6. Jahr. Über die ersten fünf Jahre werden die Kosten bei der Berechnung Ihrer Garantiekapitalwerte mit eingepreist. Dennoch lohnt sich auch schon in den ersten fünf Jahren die Nutzung einer betrieblichen Vorsorge definitiv für Sie. Das können wir Ihnen anhand von garantierten Zahlen belegt darstellen.

Eine fundierte Berechnung erhalten Sie  hier.

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Gibt es sonst noch Nachteile, die ich kennen sollte?

Neben der Steuer- und ggf. Sozialabgabenpflicht auf die anfallenden Auszahlungsbeträge sowie die bereits thematisierte Kürzung der gesetzlichen Rente sollten Sie außerdem beachten, dass es durch die Nutzung der betrieblichen Vorsorge über Entgeltumwandlung zu Reduzierungen von Arbeitslosen- Kranken-, Eltern- und Mutterschaftsgeld kommen kann.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber in eine Insolvenz gerät?

Da betriebliche Vorsorgen aus Entgeltumwandlungen ab dem ersten Tag unverfallbar sind, das heißt dem Mitarbeiter uneingeschränkt zustehen, sind die Ansprüche des Mitarbeiters von der Insolvenz des Arbeitgebers nicht betroffen. Dies ist auch ein Grund, warum sich überhaupt eines Versicherers bedient wird. Dadurch, dass das Geld nicht im Unternehmen verbleibt, hat im Insolvenzfall auch kein Insolvenzverwalter Zugriff auf das von Ihnen angesparte Kapital.

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