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Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsfragen

Behinderte Sportler in der Sporthalle

Wie kann eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsfragen realisiert werden?

Jeder Vierte wird in seinem Erwerbsleben zumindest zeitweise berufsunfähig*.
Trotzdem sichern sich zu wenige Menschen gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft ab.
Warum?

Da besonders Mitarbeiter mit bestehenden Vorerkrankungen Schwierigkeiten haben, privat eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu erhalten. Zudem ist eine private Absicherung oftmals sehr preisintensiv.

Doch dafür gibt es eine Lösung. Die BU-Absicherung über den Arbeitgeber.

Im Rahmen einer Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG werden Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei in eine Gruppenversorgung geleistet. Gesundheitsfragen werden durch eine Dienstobliegenheitserklärung ersetzt. Dabei bestätigt der Mitarbeiter lediglich seine derzeitige Arbeitsfähigkeit. Sollte der Leistungsfall ausbleiben, so ergibt sich für den Mitarbeiter trotzdem ein positiver Effekt, da die eingezahlten Beiträge verzinslich angesammelt werden und zur Verfügung stehen.

Fazit: 

Durch Gruppenkonditionen erhalten die Mitarbeiter bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen mit wesentlich weniger Aufnahmehürden.

(*Quelle: Deutsche Aktuarsvereinigung e.V. „Aktuar Aktuell“
Ausgabe 44, Dezember 2018.)

Hände schütteln

Vorteile für Mitarbeiter

  • Attraktivere Leistungen durch Gruppenkonditionen

  • Kurze Versicherungsdauer möglich: ab nur 5 Jahre Laufzeit

  • Deutlich erleichterte Rahmenbedingungen für eine BU-Absicherung

  • Spareffekt durch verzinsliche Ansammlung, auch wenn BU-Leistungsfall ausbleibt

  • Zinslose Stundung, z.B. bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit

  • BU-Schutz im Vergleich zu privaten Lösungen wesentlich günstiger durch Entgeltumwandlung (steuer- und sozialabgabenfrei) und Arbeitgeberzuschuss

  • Lediglich Unterzeichnung einer Dienstobliegenheitserklärung - keine Gesundheitsfragen, keine Raucherfrage !

  • Vorschussleistung bei Diagnose Krebs: Summierte Auszahlung von 15 Monatsrenten als Einmalzahlung möglich

Mann bei der Arbeit

Vorteile für Arbeitgeber

  • Einfache, digitale Verwaltung

  • Verstärkung der Wahrnehmung als verantwortungsvoller Arbeitgeber

  • Reduzierung von Fluktuationskosten durch Mitarbeiterbindungs- und Motivationseffekte

  • Ausgezeichnete Positionierung auf dem Arbeitsmarkt durch attraktive Rahmenbedingungen für Ihre Stellenanzeigen

  • Arbeitsrechtliche Enthaftung des Arbeitgebers durch Beitragsstundung und Dienstobliegenheitserklärung (wird vom Mitarbeiter unterzeichnet)

  • Beitragsstundung bis zu 12 Monate lang möglich (typisches Szenario: Lohnfortzahlung entfällt bei Krankenstand länger als 6 Wochen) - Versicherungsschutz bleibt trotzdem für die nächsten 12 Monate erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Für Sie verständlich beantwortet.

Was ist eine Dienstobliegenheitserklärung?

Bei einer Dienstobliegenheitserklärung bestätigt der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich, dass er zum Zeitpunkt der Unterschrift arbeitsfähig ist.

Was versteht man unter einer  Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG?

Hierbei handelt es sich um eine Regelung aus dem Einkommensteuergesetz (EStG). Diese ermöglicht es dem Mitarbeiter, einen Anteil seines Bruttoeinkommens steuerfrei für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung einzusetzen. Der Vorteil? Auf den für die BU-Absicherung investierten Anteil seines Einkommens muss der Mitarbeiter keine Lohn- bzw. Einkommensteuer entrichten.

Was sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?

30 % der Betroffenen haben psychische Erkrankungen oder Nervenleiden,
24 % leiden an Wirbelsäulen- bzw. Gelenkserkrankungen und Rheuma,
20 % leiden an Krebs und anderen bösartigen Tumoren,
11 % werden aufgrund von Unfallverletzungen berufsunfähig,
4 % haben Herz- und Kreislaufbeschwerden,
4 % wurden wegen eines Schlaganfalls berufsunfähig.
(Quelle: *Anerkennung Gesamtbestand NÃœRNBERGER Lebensversicherung AG; Stand: 12.2019)

Sind Zahlungen aus betrieblichen Berufsunfähigkeitsabsicherungen steuerpflichtig?

Ja. Zur Wahrheit gehört auch, dass Auszahlungen aus der betrieblichen Berufsunfähigkeitsabsicherung in voller Höhe als Einkommen versteuert werden müssen.

Sind Zahlungen aus betrieblichen Berufsunfähigkeitsabsicherungen sozialabgabenpflichtig?

Ja, Auszahlungen aus dem betrieblichen BU-Schutz sind grundsätzlich auch kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Ausnahmen sind hier individuell zu prüfen.

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