top of page

Betriebliche Krankenzusatzversorgung

Health%2520Shake_edited_edited_edited.jpg

Was ist eine betriebliche Krankenzusatzversorgung?

Hierbei handelt es sich um eine steuer- und sozialabgabenfreie Leistung, welche der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter im Rahmen

der 50 € - Regel als Sachbezug einrichten kann (§8 Abs. 2 Nr.11 EStG). Die Absicherung erfolgt über einen renommierten Krankenversicherer, wie bspw. die Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.

 

Sonst kostenpflichtige Gesundheitsleistungen können nun ganz oder teilweise kostenfrei genutzt werden: Mitarbeiter erhalten von Ihrem Arbeitgeber ein Budget zur Verfügung gestellt. Innerhalb dieses Rahmens können folgende Leistungen genutzt werden:

​

  • 100% Kostenerstattung für Hörgeräte

  • 100 % Kostenerstattung für Zahnersatz

  • 100 % Kostenerstattung für Sehhilfen bis 180 € jährlich

  • 100 % Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen

  • 100 % Kostenerstattung für Zahnpropylaxe bis 60 € jährlich

  • 100 % Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel

  • 100 % Kostenerstattung für ärztlich verordnete Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik, Bewegungstherapie u.v.m.)

  • 100 % Kostenerstattung für sonstige ärztlich verordnete Hilfmittel (z.B. Blutdruckmessgerät, Stützstrümpfe, Schuheinlagen, u.v.m.

  • 100 % Kostenerstattung für Zahnbehandlungen: Von Kunststofffüllungen über Inlays bis zu Wurzel- und Parodontosebehandlungen

​

  • Gesundheitstelefon:

       24 Stunden / 7 Tage die Woche stehen Ihnen Fachärzte verschiedenster Disziplinen videotelefonisch für erste Diagnosen und

       fachmedizinische Ratschläge kostenfrei zur Verfügung!
 

Image by K. Mitch Hodge

Vorteile für Mitarbeiter

  • Kurzfristige Facharztterminierung

  • Keine Differenzierung nach Alter oder Geschlecht

  • 24 h Arzt-Hotline - digitale Sprechstunde via Videotelefonie

  • Unkomplizierter Leistungsbezug über App-basierte Lösung

  • Keine Leistungsauschlüsse, Vorerkrankungen mitversichert!

  • Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit, sofortige Leistung

  • Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei

  • Schutz vor hohen Ausgaben für medizinische Produkte und Behandlungen

  • Zusatzabsicherung von Familienmitgliedern ohne Gesundheitsprüfung möglich

  • Beiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversorgung werden von Ihrem Arbeitgeber übernommen

  • Mitarbeiter genießen die Vorteile einer besseren, privaten Absicherung in Form der vielen, oben genannten Leistungen

Lächelnde Kollegin

Vorteile für Arbeitgeber

  • Beiträge für Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig

  • Beitragsrealisierung als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 11 EStG

  • Reduzierung von Fluktuations- und krankheitsbedingten Ausfallkosten

  • Durch Sachbezugsregelung Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge

  • Leistungsverbesserung durch Motivations- und Vitalitätssteigerung Ihrer Mitarbeiter 

  • Attraktives Benefit zur Positionierung auf dem Arbeitsmarkt: Soziale Nachhaltigkeit und eine zeitgemäße Ausrichtung des Unternehmens durch digitale Sprechstunden und App-basierte Abrechnung der Leistung sorgen für reizvolle Angebote in Ihren Stellenanzeigen

  • Investition, welche vom Mitarbeiter bewusst wahrgenommen wird: Eine Bruttolohnerhöhung von bspw. 19,75 € pro Monat wird von einem Mitarbeiter weniger realisiert, als die Hilfe des Arbeitgebers in gesundheitlich schwierigen Situationen, wie bspw. bei der Notwendigkeit eines preisintensiven Zahnersatz. 

Häufig gestellte Fragen

Für Sie verständlich beantwortet.

Wer zahlt was ? / Wie bekomme ich die Kosten für meine Gesundheitsleistung erstattet?

Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an die Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Dieser Beitrag wird als Sachbezug zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt. Wenn der Mitarbeiter im Anschluss die beschriebenen Gesundheitsleistungen in Anspruch nimmt, wird er finanziell in der vereinbarten Höhe, oftmals auch vollständig, entlastet. Dazu wird lediglich der entsprechende Beleg digital und unkompliziert eingereicht.

Werden Vorerkrankungen abgefragt? / Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Es werden Ihnen keinerlei Gesundheitfragen gestellt! Alle Vorerkrankungen sind mitversichert. Dies gilt nicht nur für den Mitarbeiter, sondern wahlweise auch für seine Angehörigen.

Gibt es Unterschiede in Bezug auf Alter oder Geschlecht?

Alle Mitarbeiter werden gleich behandelt. Selbstverständlich gibt es keine Unterschiede aufgrund von Alter oder Geschlecht.

Welche Angaben macht der Arbeitgeber in Bezug auf seine Mitarbeiter, um diese beim Krankenversicherer für die betriebliche Krankenzusatzversorgung zu registrieren?

Damit der Mitarbeiter beim Krankenversicherer angelegt werden und damit die Vorteile zukünftig nutzen kann, werden folgende Angaben notwendig: 

  • Vorname und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Geschlecht 

  • Anschrift

​

Seine Kontoverbindung hinterlegt der Mitarbeiter im Nachgang selbständig.

Erhält der Arbeitgeber Informationen über Diagnosen oder abgerufene Leistungen des einzelnen Mitarbeiters?

Aufgrund der strengen Datenschutzbestimmungen im Gesundheitswesen wird das Vertrauen des Mitarbeiters in die betriebliche Krankenzusatzversorgung dadurch gestärkt, dass keinerlei persönliche Diagnosen oder personalisierte Nutzungsdaten an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

Gibt es für den Arbeitgeber eine Möglichkeit, die Nutzung der betrieblichen Krankenzusatzversorgung durch die Mitarbeiter auszuwerten?

Selbstverständlich werden dem Arbeitgeber professionelle Werkzeuge zur Verfügung gestellt, um die Nutzungsquote der betrieblichen Krankenzusatzversorgung detailliert auswerten zu können.  Die Daten werden anonymisiert dargestellt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. So kann nach definierten Zeiträumen ein Fazit über den Erfolg des Projektes erstellt werden.

Wie fordert der Mitarbeiter die Erstattung von Gesundheitsleistungen an?

Die Erstattung von entstandenen Kosten für Gesundheitsleistungen ist denkbar einfach. Der Beleg für die entstandenen Kosten wird einfach über einen der drei folgenden Kanäle an den Krankenversicherer übermittelt:

  • App

  • Brief

  • Fax

Bei den Varianten Brief und Fax muss ein simpler Vordruck ausgefüllt und beigelegt werden, um eine zeitnahe Erstattung der entstandenen Kosten sicherzustellen.

Wie werden die Mitarbeiter animiert, die betriebliche Krankenzusatzversorgung zu nutzen?

Sind wir mal ehrlich - viele Versicherer sind froh, wenn Sie nicht zahlen müssen. Da die betriebliche Krankenzusatzversorgung aber ein Prestigeprojekt mit stark wachsenden Teilnehmerzahlen in den letzten fünf Jahren ist, werben wir und der Versicherer proaktiv für die Nutzung des Systems. Dies geschieht über die verschiedensten Kanäle: Flyer, Gehaltsbeileger, Vorträgen vor der Belegschaft, Webinare, Gesundheitskarte für die Brieftasche, Anleitungen, telefonische Erreichbarkeit, etc. .

Ab wieviel Mitarbeitern kann eine bKV genutzt werden?

Grundsätzlich können die attraktiven Konditionen der betrieblichen Krankenzusatzversorgung ab 10 teilnehmenden Mitarbeitern genutzt werden. Ein Sonderfall liegt hier vor, wenn ausschließlich das Krankentagegeld abgesichert wird. Dann werden mindestens 50 , mit Dienstobliegenheitserklärung mindestens 20 Mitarbeiter benötigt.

Können alle Mitarbeiter von einer betrieblichen Krankenzusatzversorgung profitieren?

In der bKV können grundsätzlich alle Mitarbeiter versichert werden. Hierzu gehören auch Azubis, Mitarbeiter mit befristeten oder Teilzeit-Arbeitsverträgen sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Des Weiteren können Mitarbeiter in Altersteilzeitverträgen und Rentner, die eine Betriebsrente beziehen, versichert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass weiterhin eine rechtliche Verbindung zum Arbeitgeber besteht.

Können Familienangehörige ebenfalls von der betrieblichen Krankenzusatzversorgung profitieren?

Grundsätzlich ja, der Arbeitgeber wird hierfür aber in der Regel keine Beiträge bezahlen. Ehegatten / Lebensgefährten und Kinder können aber über den Mitarbeiter unter folgenden Voraussetzungen mitversichert werden:

  • Familienangehörige werden nach entsprechenden Tarifen zur bKV, so genannten ZbKV-Tarifen vom Mitarbeiter (Hauptversicherter) angemeldet.

  • Der Umfang des Versicherungsschutzes muss identisch sein. Eine Ausnahme bilden die Tarife bKV-AU und bKV-KT, die nur für Mitarbeiter gelten und die es deshalb in der ZbKV nicht gibt. 
    Beispiel: Mitarbeiter ist nach bKV-S, bKV-Z, bKV-KT und bKV-AU versichert. Der Partner ist nach ZbKV-S und ZbKV-Z versicherbar. Er kann grds. nur in dieser Tarifkombination versichert werden.

  • Es können zusätzlich maximal drei Tarifpakete für Familienangehörige angeboten werden. Je zusätzlichem Tarifpaket gilt eine Mindestzahl von 350 potenziell zu versichernden Mitarbeitern (z.B. 3 Tarifpakete = 1.050er potenziell zu versichernde Mitarbeiter).

  • Der Abschluss muss innerhalb eines festgelegten Aktionszeitraums oder einer Frist von drei Monaten ab Beginn der bKV bzw. des Firmeneintritts des bKV-Mitarbeiters erfolgen.

  • Der Mitarbeiter (Hauptversicherter) ist für die Zahlung der Beiträge verantwortlich.

  • Mitarbeiter und Familienangehörige werden in unterschiedlichen Verwaltungseinheiten geführt.

Werden alle Mitarbeiter grundsätzlich im gleichen Umfang abgesichert?

Es können nach sachlichen, objektiven Parametern definierte Personenkreise innerhalb der Belegschaft eines Unternehmens festgelegt werden. Art und Umfang des Versicherungsschutzes müssen innerhalb dieser definierten Personenkreise für alle Mitarbeiter gleich sein. Dies ist schon aus organisatorischen Gründen (z. B. Anmeldung) erforderlich.

bottom of page